Nebenklage

Grundsätzlich sind Geschädigte im Strafverfahren nur Zeug*innen und haben als solche keine Möglichkeit aktiver Teilhabe. Bei Körperverletzungs-, Tötungs- und Sexualstraftaten haben sie das Recht, sich im Rahmen einer Nebenklage aktiv an dem Strafverfahren zu beteiligen. Wir übernehmen auch Nebenklagemandate. Für uns stehen dabei der Schutz und die Stärkung der Rechte des Opfers an erster Stelle.

Die Wahrnehmung von Akteneinsichtsrechten schafft für die Betroffenen Transparenz. Durch die Ausübung von Frage- und Beweisantragsrechten können Geschädigte die als oft besonders belastende passive Opferrolle überwinden und sind so nicht nur Objekt des Strafverfahrens. Teilweise lassen sich Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche im Wege des sogenannten Adhäsionsverfahrens bereits im Strafverfahren durchsetzen.

Finanzierung der Nebenklage

Die Finanzierung der Nebenklage ist unter bestimmten Voraussetzungen durch spezielle Fonds (z.B. bei Opfern rechtsradikaler Gewalt) oder durch Institutionen wie den Weißen Ring möglich.

Bei folgenden Delikten werden die Kosten für die Nebenklagevertretung unabhängig vom Einkommen des oder der Geschädigten auf Antrag aus der Staatskasse getragen:

  • bei Sexualstraftaten
  • bei versuchten vorsätzlichen Tötungsdelikten
  • bei Familienangehörigen oder Lebenspartnern von Getöteten.

Auch bei anderen Delikten gibt es für Menschen mit geringem Einkommen die Möglichkeit, Prozesskostenhilfe – also eine entsprechende Beihilfe aus der Staatskasse - zu beantragen.


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