Migrationsrecht
Migrationsrecht

Die Rechtsanwältinnen Astrid Boxberg, Anna Magdalena Busl, Kim M. Horstmann und Rechtsanwalt Harald Klinke beraten Sie umfassend im Migrationsrecht.

Migrationsrecht

Migrationsrecht umfasst insbesondere die Fragen rund um

- Aufenthaltserlaubnis, Verlängerung und Verfestigung

- Duldung, insbesondere Ausbildungsduldung und Beschäftigungsduldung

- Ausweisung, Abschiebung

- Asyl, Flüchtlingsstatus, subsidiärer Schutz, Abschiebungsverbote

- Familiennachzug

- Einbürgerung

- EU Freizügigkeitsrecht

- Arbeitnehmerfreizügigkeit

- Fachkräfteeinwanderungsgesetz

In vielen Fällen ist man mit häufigen Gesetzesänderungen (leider oft Verschärfungen) und kurzen Fristen konfrontiert. Nicht aktiv zu werden und Anträge nicht zu stellen oder auf Schreiben und Fristen der Ausländerämter und des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge nicht zu reagieren, kann ungewollte und harte Konsequenzen mit sich bringen.

Rechtliche Beratung ist daher (fast) immer notwendig, um Ihre Rechte durchzusetzen und alle Möglichkeiten – rechtlicher und zivilgesellschaftlicher Art- auszuschöpfen. Dazu gehört die Vertretung gegenüber den Behörden, vor dem Ausländeramt und dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, die Vertretung vor den Verwaltungsgerichten, die Vertretung bei Abschiebungshaft, die Vertretung gegenüber der Bundespolizei und bei polizeilichen, ausländerrechtlichen Maßnahmen. Zudem die Zusammenarbeit mit Initiativen und zivilgesellschaftlichen Organisationen, zum Beispiel bei Fragen zum Kirchenasyl.

Die Rechtsanwältinnen Astrid BoxbergAnna Magdalena Busl, Kim M. Horstmann und Rechtsanwalt Harald Klinke beraten Sie umfassend im Migrationsrecht.

Vereinbaren Sie einen Termin und bringen Sie zum Termin die notwendigen Unterlagen (je nach Sachlage: Schreiben des Ausländeramtes; Bescheid des Bundesamtes; Urteil des Verwaltungsgerichts; medizinische Unterlagen; etc.) mit. Bitte bringen Sie auch – wenn vorhanden – den gelben Briefumschlag mit, da mit diesem die Fristen für das anwaltliche Tätigwerden berechnet werden.

Das weitere Vorgehen und die Kosten wird dann die Rechtsanwältin / der Rechtsanwalt mit Ihnen besprechen.


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